Für die Behandlung gemeinsamer Patientinnen und Patienten arbeiten wir mit zuweisenden Zahnarztpraxen und kieferorthopädischen Praxen zusammen.
Die Überweisung kann sich auf eine diagnostische Fragestellung oder einen chirurgischen Eingriff beziehen. Bei überwiesenen Behandlungen orientiert sich die chirurgische Versorgung am jeweiligen Behandlungsauftrag.
Nach Abschluss der Behandlung werden Patientinnen und Patienten wieder an die zuweisende Praxis zurücküberwiesen.


