MKG-Chirurgie

Kiefer­orthopädische Chirurgie Wuppertal

Chirurgische Unterstützung der Kieferorthopädie

Wenn die Zähne nicht richtig zueinander stehen oder Ober- und Unterkiefer nicht korrekt zusammenpassen, handelt es sich um eine Zahn- oder Kieferfehlstellung. Beide Befunde können getrennt oder miteinander auftreten und angeboren oder im Laufe des Lebens erworben sein.

Viele Fehlstellungen lassen sich durch herausnehmbare oder feste Zahnspangen korrigieren. In manchen Fällen reicht eine rein kieferorthopädische Behandlung jedoch nicht aus. Dann kann die Therapie durch kieferorthopädisch-chirurgische Eingriffe ergänzt werden.

Kieferorthopädische Chirurgie Wuppertal

Wozu braucht es kiefer­orthopädische Behandlungen?

Wenn Zähne falsch im Kiefer stehen oder sich verschieben, kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Ästhetik haben, sondern auch auf die Zahngesundheit und die Funktion des Kausystems.

Fehlstellungen können die Zahnpflege erschweren und Kiefergelenke sowie Kaumuskulatur ungünstig belasten. Auch Aussprache, Abbeißen und Kauen können beeinträchtigt sein.

Mögliche Auswirkungen

  • Zahnpflege: Engstände können Zahnzwischenräume schwerer erreichbar machen.
  • Kausystem: Kiefergelenke und Kaumuskulatur können ungünstig belastet werden.
  • Aussprache: Bestimmte Laute können schwieriger zu bilden sein.
  • Nahrungsaufnahme: Abbeißen und Kauen können beeinträchtigt sein.

Wann braucht es die kiefer­orthopädische Chirurgie?

Chirurgische Maßnahmen kommen vor allem dann infrage, wenn eine kieferorthopädische Behandlung allein nicht ausreicht.

Bei Kindern & Jugendlichen
Viele Fehlbisse und Fehlstellungen lassen sich kieferorthopädisch mit herausnehmbaren oder festen Zahnspangen behandeln. Während des Wachstums lassen sich bestimmte Veränderungen des Kiefers besonders gut beeinflussen.

Bei Erwachsenen
Nach Abschluss des Wachstums reagiert der Kiefer nicht mehr so flexibel. Hier kann die kieferorthopädische Chirurgie eine sinnvolle Ergänzung zur Behandlung durch die Kieferorthopädie sein.

Auch bei Beschwerden, die möglicherweise mit einer Bissanomalie zusammenhängen, kann eine weiterführende diagnostische Einordnung sinnvoll sein.

Kiefer­orthopädische Eingriffe

Je nach Befund können unterschiedliche chirurgische Maßnahmen die kieferorthopädische Behandlung unterstützen. Welche davon erforderlich ist, stimmen wir mit der behandelnden Kieferorthopädie ab.

Ein retinierter Zahn ist ein Zahn, der nicht zu seinem normalen Durchbruchszeitpunkt in der Mundhöhle erscheint. Er steckt im Kiefer fest und bricht nicht oder nur teilweise durch das Zahnfleisch.

Ein bekanntes Beispiel sind retinierte Weisheitszähne. Häufige Ursachen sind Platzmangel oder eine ungünstige Lage des Zahnes.

Nicht oder nur teilweise durchgebrochene Zähne können unter anderem Entzündungen, Zysten oder Schäden an Nachbarzähnen begünstigen.

Soll der Zahn erhalten und kieferorthopädisch eingeordnet werden, kann eine chirurgische Freilegung erforderlich sein.

Bei Kindern und Jugendlichen
Bei einer Gaumennahterweiterung wird ein zu schmaler Oberkiefer mithilfe einer speziellen kieferorthopädischen Apparatur verbreitert. Dabei wird die natürliche Wachstumsfuge des Oberkiefers genutzt.

Bei Erwachsenen
Nach Abschluss des Wachstums kann je nach Befund zunächst eine chirurgische Vorbereitung des Oberkiefers erforderlich sein. Die anschließende Erweiterung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der behandelnden Kieferorthopädie.

Kieferorthopädische Mini-Implantate können als zusätzliche Verankerung dienen, wenn für bestimmte Zahnbewegungen ein stabiler Fixpunkt benötigt wird.

Sie verbleiben nicht dauerhaft im Kiefer, sondern werden nach Abschluss des entsprechenden Behandlungsschrittes wieder entfernt.

Ob und an welcher Position ein solches Implantat eingesetzt wird, richtet sich nach dem kieferorthopädischen Behandlungsplan.

Bei bestimmten kieferorthopädischen Behandlungsplänen kann es notwendig sein, einzelne bleibende Zähne zu entfernen.

Auch ein ausgeprägter Zahnengstand kann die Mundhygiene erschweren. Die Kieferorthopädie verfügt über verschiedene Möglichkeiten, Platz im Zahnbogen zu schaffen. Wenn diese Maßnahmen allein nicht ausreichen, können ergänzende chirurgische Eingriffe notwendig werden.

Die Entscheidung hierzu erfolgt auf Überweisung und in enger Abstimmung mit der behandelnden Kieferorthopädie.

Ihr Termin zur kiefer­orthopädischen Chirurgie in Wuppertal

Die erforderlichen chirurgischen Maßnahmen stimmen wir eng mit Ihrer behandelnden Kieferorthopädie ab. Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis-Klinik in Wuppertal-Elberfeld.

Für die chirurgische Unterstützung kieferorthopädischer Behandlungen arbeiten wir mit zuweisenden Praxen zusammen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite für Zuweiser.

Kontakt & Sprechzeiten

Morianstraße 32
42103 Wuppertal-Elberfeld

Sprechzeiten

MO–FR  8.00–12.30 Uhr
MO, DI, DO  15.00–17.30 Uhr
SA  10.00–11.00 Uhr

Und nach Vereinbarung.

Bitte bringen Sie vorhandene Überweisungen, Röntgenbilder und Befunde zu Ihrem Termin mit.